Gemäß der EG-Verordnung 1222/2009 existiert beim Reifenverkauf eine neue Kennzeichnungspflicht. Dadurch soll den Verbrauchern eine sachkundige Entscheidung beim Reifenkauf ermöglicht werden. Künftig sind Hersteller und Vertreiber von Reifen zu einer einheitlichen Kennzeichnung nahezu sämtlicher Reifen verpflichtet. Reifenhändler haben dabei eine relativ bequeme Position, da sie größtenteils auf die von den Herstellern zu liefernden Informationen zurückgreifen können.

Darüber hinaus ist jedoch auch ein Hinweis auf der Rechnung erforderlich!

Konkret sind auf oder zusammen mit der Rechnung die Kraftstoffeffizienzklasse, der Messwert für das externe Rollgeräusch und die Nasshaftungsklasse (derzeit nur bei Reifen der Klasse C1) anzugeben. Der Einsatz des EICHNER-Reifenetikettes auf der Rechnung erfüllt die Hinweispflicht des Händlers. Zusätzlich kann auf aufwendige Umstellungsarbeiten der Warenwirtschaftssysteme und/oder der Abrechnungssoftware verzichtet werden.9220-00071

 

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